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Sicherheit an der Grundstücksgrenze

Sicherheit an der Grundstücksgrenze

05.09.2022

James Hardie Europe präsentiert ein neues bauaufsichtliches Prüfzeugnis der MFPA Leipzig (Prüfzeugnisnummer: P-SAC02/III-1050) für die Anforderung F30-B mit nichtbrennbarer Außenwandbekleidung aus Hardie® VL Plank Fassadenplatten. Damit können die Anforderungen für Garagenkonstruktionen als Grenzbebauung wirtschaftlich erfüllt werden.

Um eine optimale Grundstücksausnutzung zu gewährleisten, werden Garagen häufig an der Grenze zum Nachbargrundstück angeordnet. Das bedeutet, dass dabei bauordnungsrechtliche Grenzabstände unterschritten werden und die Konstruktionen bestimmte Anforderungen erfüllen müssen. So müssen Gebäude an der Grundstücksgrenze immer mit einer Brandwand F90 ausgestattet sein. Alternativ kann bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 anstelle der Brandwand im Holzbau auch eine Gebäudeabschlusswand F90-Baußen/F30-Binnen geplant werden.


Garagenbau an der Grundstücksgrenze? Kein Problem. James Hardie hat jetzt für die Anforderung F30-B mit nichtbrennbarer Außenwandbekleidung eine wirtschaftliche Lösung mit der Hardie® VL Plank Fassadenplatten entwickelt. Hardie® VL Plank Fassadenplatten aus Faserzement überzeugen dabei durch eine täuschend echte Holzoptik.
 

 


Die 1HA17-790 Hardie® VL Plank Garagenwand besteht aus einer raumseitig angeordneten 15 mm dicken fermacell® Gipsfaser-Platte und einer Holzunterkonstruktion (60 x 100 mm, Achsmaß 625 mm), die mit Hardie® VL Plank Fassadenplatten aus Faserzement beplankt wird.
 

Für Kleingaragen sind die Vorschriften noch einmal anders: Gemäß M-GarStVO (Muster-Garagen- und Stellplatzverordnung) nach §2 (2) i.V.m. §11 (3) gilt für geschlossene Kleingaragen, die an der Grundstücksgrenze gebaut werden, dass diese anstelle von Gebäudeabschlusswänden feuerhemmend (F30-B) ausgeführt werden können oder alternativ aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen müssen. Dabei sind jedoch nur nichtbrennbare Außenwandbekleidungen zulässig. So wird im §30 (7) der MBO (Muster Bauordnung) definiert, dass Außenbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden nichtbrennbar sein müssen. Dieses gilt auch für Wandkonstruktionen, die anstelle von Brandwänden, Gebäudeabschlusswänden wie z.B. eine Garagenwand in der Funktion als Grenzbebauung zulässig sind (s.a. § 30 (10) MBO). Eine Außenwandbekleidung aus Holz ist demnach nicht zulässig.


Hausbesitzer müssen trotzdem nicht auf die gewünschte Holzoptik verzichten, wenn sie planen, ihre Garage an der Grenze zum Nachbargrundstück zu bauen. James Hardie hat jetzt für die Anforderung F30-B mit nichtbrennbarer Außenwandbekleidung eine wirtschaftliche Lösung einer tragenden Wandkonstruktion mit Hardie® VL Plank Fassadenplatten entwickelt, die mit täuschend echter Holzstruktur punkten. Die 1HA17-790 Hardie® VL Plank Garagenwand besteht aus einer raumseitig angeordneten 15 mm dicken fermacell® Gipsfaser-Platte und einer Holzunterkonstruktion (60 x 100 mm, Achsmaß 625 mm), die mit Hardie® VL Plank Fassadenplatten aus Faserzement beplankt wird. Diese überzeugen neben ihrer natürlichen Holzoptik mit einem innovativen Nut-Federsystem. Sie können dadurch ohne zusätzliches Befestigungssystem deutlich schneller montiert werden, als vergleichbare Systeme. Hardie® VL Plank Fassadenplatten sind zudem witterungsbeständig und daher besonders langlebig. Eine hochwertige, pflegeleichte Oberfläche und ein lichtbeständiges Farbfinish sorgen für geringen Wartungsbedarf. Eine Farbpalette mit modernen, zeitlos eleganten Farben bietet viel Gestaltungsspielraum.

Alle Details zur neuen Garagenwand von James Hardie stehen Ihnen in diesen Downloads zur Verfügung:

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